1. Allgemeines
Die Beitragsordnung legt fest, in welcher Höhe sowie Art und Weise die Mitglieder des Vereins ihre Beiträge zu entrichten haben. Der Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag zuzüglich Abteilungsbeitrag sowie eventuellen Zusatzbeiträgen zusammen.
2. Grundbeitrag
Der Verein erhebt für alle Mitglieder einen monatlichen Grundbeitrag.
3. Abteilungsbeitrag
Bei Aufnahme in den Verein wählt jedes Mitglied eine Übungsgruppe und bestimmt somit die Zugehörigkeit zur entsprechenden Abteilung. Die Abteilungen erheben zusätzlich zum monatlichen Grundbeitrag folgenden Abteilungsbeitrag:
Rehasport*
4. Gebühren
4.1 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr ist ein Festbetrag von 12,00 €, der einmalig bei Aufnahme in den Bewegung ist Leben Gesundheitssportverein Leipzig e. V. zu entrichten ist.
4.2 Mahngebühr
Eine Mahngebühr wir erhoben, wenn Mitglieder schriftlich an die Zahlung von Mietgliedsbeiträgen und Gebühren erinnert werden müssen. Die Mahngebühr beträgt 3,00 € pro Zahlungserinnerung.
4.3 Bankgebühr
Eine Bankgebühr wird in dem Fall erhoben, wenn die kontoführende Institution nach Erfolgendes Lastschriftverfahrens auf Verschulden des Mitgliedes dem Bewegung ist Leben Gesundheitssportverein eine Rückbuchung etc. in Rechnung stellt.
5. Entrichtung der Mitgliedsbeiträge und Gebühren
Die Mitgliedsbeiträge sind ab Beitrittsmonat unabhängig von Eintrittsdatum des Monats in voller Höhe zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind vierteljährlich zu zahlen. Zahlunsfrist ist spätestens der dritte Werktag des ersten Monats im Quartal (Januar, April, Juli, Oktober). Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge sollte vorrangig durch Lastschriftverfahren erfolgen. Zahlungsrückstände werden auf dem Rechtsweg eingefordert.
7. Gültigkeit und Verfahren
Die Beitragsordnung hat Gültigkeit für alle Abteilung und Mitglieder des Bewegung ist Leben Gesundheitssportverein Leipzig e. V. Sie tritt am 01.05.2008 auf Beschluß der Mitgliederversammlung am 16.04.2008 in Kraft. Änderungen der Beitragsordnung sind nur mit Beschluß der Mitgliederversammlung möglich.